Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber
schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den
Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt
der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden
Brandschutz.
Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, die in den einzelnen Staaten
verschieden sind, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch
Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch
einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden. Auch
von der Feuerversicherung
des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der
Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.
Rechtliche Grundlage:
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines
Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer
in ihrem jeweiligen Baurecht
die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei
Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren
Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen
Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die
zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen
Brandschutzbeauftragten fordern.
Die Beauftragung des Brandschutzbeauftragten sollte zwischen
Unternehmer und Brandschutzbeauftragtem unter Nennung des
Zuständigkeitsbereiches (Unternehmen, Werksteil, Gebäude oder
Abteilung), einer Aufgabenbeschreibung und dem veranschlagten
Zeitbedarf in schriftlicher Form erfolgen. (Richtlinie vfdb
12-09/01-2009-03: Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung
von Brandschutzbeauftragten).
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