Asbestose
und Lärmschwerhörigkeit sind typische Krankheiten, die durch
berufliche Tätigkeiten ausgelöst werden können; beide sind auch
als Berufskrankheiten anerkannt. Die jetzt in aktualisierter Form von
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
veröffentlichte „Lister der Berufskrankheiten“ führt alle
anerkannten Berufskrankheiten nach Anlage 1 zurBerufskrankheitsverordnung (BKV) auf.
Denn unter Berücksichtigungneuer medizinischer Forschungsergebnisse ist die Liste der
anerkannten Berufskrankheiten um fünf Krankheiten erweitert worden.
Neue Erweiterungen:
-
Erkrankungen
des Blutes durch Benzol
-
Gonarthrose
durch kniende Tätigkeiten
-
Lungenkrebs
durch Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen
-
Lungenkrebs
durch polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
-
Lungenfibrose
durch Schweissrauche und –gase
|
Das
aktualisierte Faltblatt „Liste der Berufskrankheiten“ steht allen
Interessierten im Internet zur Verfügung.
www.baua.de
(Menüpunkt Puplikationen/Faltblätter)
|
|
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur
Verfügung.
|
|